Bundesagentur: Unterschiede bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, hat regionale Unterschiede bei der Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern eingeräumt. Es gebe Arbeitsvermittler, die mitunter zurückhaltend seien, sagte Weise dem Nachrichtenmagazin "Focus". Die gravierenden Unterschiede zwischen den Regionen seien bekannt, räumte er ein. "Wir arbeiten daran, sie zu überwinden." Dies sei allerdings nicht das Hauptproblem. "Solange es nicht genügend Angebote für Arbeit suchende Menschen gibt, helfen Sanktionen auch nicht."
Die Sanktionierungsquote habe im September 2009 zwischen 0,5 im thüringischen Eichsfeld und 9,5 Prozent im bayerischen Unterallgäu gelegen. Bei Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren klaffe die Quote noch mehr auseinander: von null Prozent in Neustadt an der Weinstraße bis zu 26,1 Prozent in Lindau am Bodensee.
Die Arbeitsvermittler können bei Terminversäumnissen die Leistungen um zehn Prozent kürzen. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger eine Arbeit ausschlägt, können seine Zuwendungen um 30, beim zweiten Mal um 60 Prozent gekürzt werden. Bei Jugendlichen kann der Regelsatz ganz und bei der zweiten Arbeitsverweigerung sogar die Miete einbehalten werden. Es berge eingewisses Konfliktpotenzial, arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose zu sanktionieren, sagte Weise. Manche Arbeitsvermittler lasse das zurückschrecken.
München (epd).
© 2010 epd Hinweis zum Urheberrecht